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Ablauf ​   

Psychotherapie ist in Deutschland eine Leistung des Gesundheitssystems und wird mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgerechnet. Deshalb ist es wichtig, die Gesundheitskarte mitzubringen. 

Ab dem 16. Lebensjahr, also ab dem 15. Geburtstag, kann man sich auch ohne Wissen und Einverständnis der Eltern in meiner Praxis anmelden. 

Alles, was in der Praxis besprochen wird, ist vertraulich und unterliegt erstmal der Schweigepflicht. 

Durch dieses Informationsblatt erhalten Sie erste Informationen zur Psychotherapie (Funktion, Kosten, Beantragung, Durchführung & Behandlungsmöglichkeiten).

1. Anmeldung 

Sollten Sie an einem Termin für ein gegenseitiges Kennenlernen während der psychotherapeutischen Sprechstunde interessiert sein, rufen Sie bitte während der Telefonsprechstunde an und melden Sie sich bitte telefonisch an. Gerne können Sie sich auch per Mail anmelden. Bitte dazu den Anmeldebogen, der auf der Homepage unter Formulare zu finden ist, ausfüllen und zusenden/einwerfen. (Die weiteren Formulare benötige ich erst zum Erstgespräch.) Eine Anmeldung in der Praxis vor Ort ist nicht vorgesehen. Sie können zu Ihrem vereinbarten Termin die Praxis betreten ohne zu klingeln. Nehmen Sie im Wartezimmer Platz. Sie werden dort von mir abgeholt. Während der psychotherapeutischen Sprechstunde klären wir, ob ein Verdacht auf ein krankheitswertiges psychisches Problem vorliegt und ob eine Psychotherapie oder ein anderes Hilfsangebot sinnvoll und zweckmäßig ist. Bei akuten Krisen kann eine Akutbehandlung bei einem freien Therapieplatz rasch begonnen werden.


2. Erstgespräch

Erstgespräche finden in der Regel am Vormittag statt - Nachmittagtermine sind den Therapiepatienten vorbehalten. Die Dauer ist 50 Minuten. Eltern kommen gemeinsam mit dem Kind oder dem Jugendlichen um den Auftrag an uns zu formulieren. Was wünscht Ihr euch? Wo dürfen wir unterstützen? Was ist bislang gelaufen? Wenn Ihr "ein gutes Gefühl" habt, starten wir in die Diagnostik und machen weitere Termine aus. 

Eltern fragen immer wieder, ob Kinder beim Erstgespräch dabei sein sollen. Ja, bitte. Denn die Kids können sich im geschützten Rahmen ein Bild von unserer Praxis und uns "Pychos" machen. Folgetermine sind dann meist viel leichter machbar. 

Welche Unterlagen für das Erstgespräch wichtig sind, erfahren Sie unter dem Reiter Diagnostik.


3. Diagnostikphase 

Die Diagnostikphase dient dazu, ein möglichst gutes und genaues Bild der Gesamtsituation zu bekommen. Also eine Art Puzzlesteine sammeln, um ein möglichst gutes Puzzle von Ihnen zu bekommen. Auch die Antwort auf die Frage: "Liegt eine Störung mit krankheitswert vor?" wird gefunden. Klingt fies, meint aber: Liegt eine Diagnose nach ICD-10 vor - also eine psychische Erkrankung, die behandlungsbedürftig ist und deren Kosten durch das Gesundheitswesen bezahlt wird. Manchmal benötigt es auch andere Hilfen oder wir können beruhigen und sagen: "Hey, ist alles soweit noch im Rahmen einer gesunden kindlichen Entwicklung."


4. Probesitzungen

Liegt eine Diagnose nach ICD-10 vor und kann ich einen Therapieplatz anbieten, kommt es in mehreren Einzelsitzungen zum Beziehungsaufbau. Üblicherweise wird bei einem freien Therapieplatz mit Probesitzungen (Probatorik) begonnen. Während dieser Sitzungen kläre ich mit Ihnen zusammen ab, inwieweit die Voraussetzungen für einen Behandlungserfolg der Psychotherapie gegeben sind, welches therapeutische Verfahren für Sie am Besten geeignet erscheint und welches Setting der Psychotherapie sinnvoll ist: Einzelpsychotherapie in Form einer Kurzzeittherapie oder einer Langzeittherapie, eine Gruppenpsychotherapie oder eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie. Es erfolgt das Finden von Therapiezielen und das Erstellen eines Therapieplans. Nach den Probesitzungen beantragen wir zusammen die Kostenübernahme der Psychotherapie durch Ihre Krankenkasse. Üblicherweise wird der Antrag befürwortet. Das bedeutet für Sie, dass dann die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Sofern Sie bei einer privaten Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen haben sollten, rufen Sie bitte diese vor der Erstvorstellung an und klären Sie Ihre Tarifbedingungen und das Antragsverfahren mit Ihrer Versicherung.

Ein Überblick über die verschiedenen Therapieverfahren gibt diese PDF und dieses Video.

 

5. Therapiephase

Die eigentliche Therapiephase beginnt nach der Genehmigung der Therapie durch die Krankenversicherung - Kurzzeittherapie sind 12-24 Einzel- und 3-6 Bezugspersonenstunden, Langzeittherapie beinhaltet 60 Einzel- und 15 Bezugspersonenstunden. Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich dabei nach dem Störungsbild und dessen Schweregrad. Eine Therapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten und findet einmal pro Woche statt.

Die genaue Auflistung der Kontingente können Sie hier einsehen.


 6. Abschlussphase

Das Ende der Therapie wird von Patient und Therapeut gemeinsam beschlossen. Am Ende der Therapie findet üblicherweise eine Rezidivprophylaxe statt, um Rückfälle zu vermeiden. Der Abstand zwischen den Sitzungen wird gegen Ende der Therapie in der Regel vergrößert. Ziel  ist die Förderung der Selbstständigkeit und die Überprüfung der Verankerung neu erlernter Strategien im Alltag. Durch eine abschließende Diagnostik (Katamnese) wird der Behandlungserfolg überprüft. Es wird ein Abschlussgespräch durchgeführt, in dem der Therapieverlauf und die aktuelle Situation des ursprünglichen Problems besprochen werden. Sind sowohl Patient wie auch Therapeut der Überzeugung, dass die Therapie beendet werden kann, findet eine Verabschiedung statt oder es werden Follow-up-Termine für Booster-Sitzungen zum Auffrischen der Therapieinhalte vereinbart.

Mit diesem Merkblatt (Merkblatt zur ambulanten Psychotherapie) möchte ich Ihnen noch wichtige Informationen zur Psychotherapie geben und Sie über den Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung aufklären.


Stundenbeginn & -dauer

Ich möchte während der Sitzungen für 50 Minuten meine volle Aufmerksamkeit und Ruhe demjenigen bieten, der/die gerade einen Termin bei mir hat. Und ich wünsche mir für Sie, dass Sie nicht lange in der Praxis warten brauchen.Daher bitte ich Sie freundlich, pünktlich zur vollen Stunde oder nicht früher als 10 Minuten vor dem Termin zu kommen.

Bei der Behandlung wird nach den derzeitigen Behandlungsstandards (Standards of Care) und medizinischen Leitlinien (z. B. der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften – kurz: AWMF) sowie der Psychotherapie-Richtlinie gearbeitet.