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Bundeswehr & Heilfürsorge

Angehörige der Bundeswehr & Bundespolizei haben im Rahmen der Heilfürsorge Anspruch auf psychotherapeutische Leistungen.

Regulär darf ich junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr behandeln. Wird die Therapie noch vor dem 21. Lebensjahr begonnen, kann die Therapie in der Regel auch noch bis zum 23 Lebensjahr bei mir erfolgen.

 

In der Regel werden dafür benötigt:

- Überweisung durch den Truppenarzt/Polizeiarzt

- Kostenübernahmeerklärung

- bei Bundeswehrangehörigen der Vordruck San/BW/0218 


Hier gibt es Hinweise für die ambulante Psychotherapie für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Bundespolizei.